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Stilblüten
aus Polizeiberichten
Seit zehn Jahren wohne
ich in Chemnitz, wo ich in einer Metzgerei als Gehilfe zum Ausweiden, Zerteilen und
Bedienen der Kunden taetig bin.
Der Taeter entwendete im Schlachthof groessere Mengen
Stierhoden, mit der Absicht, diese für sich zu nutzen.
Am Tatort sichteten wir den Foerster, zwei Arbeiterinnen,
zwei Wacholderstraeucher und anderes Blattwerk, wie in der Skizze festgehalten.
Nach einer Ueberportion Alkohol kann es ihn nicht
ueberraschen, wenn er am Morgen auf der Kegelbahn tot aufwacht.
Wie uns gemeldet wurde, lief die Ehefrau mit der Waesche
ihres Mannes, den Federbetten und dem Geliebten weg.
Der Wert dieser Dinge beträgt ca. 520,- DM.
Den Scheidungsantrag ziehe ich nicht zurueck, da mein Mann
kein Gefuehl hat, hauptsaechlich in der rechten Hand.
Die weiteren Ermittlungen erbrachten, dass die Genannte
ausserdem mittels einer Eidechse das Bein des Mitarbeiters Josef P. beschaedigte.
Der Direktor wird weiterhin beschuldigt, die Sekretaerin
Ulrike D. so unvorsichtig behandelt zu haben, dass sie in andere Umstaende kam.
Die alarmierte Feuerwehr hat an Ort und Stelle
festgestellt, dass es bei dem Feuer, das bei einer Temperatur von 18 Grad C. verlief, zur
vollkommenen Verbrennung des Schobers kam.
Als das Fahrrad nach dem Sturz von der Bruecke
untergegangen war, zeugten aufsteigende Blasen davon, das die Reifen schadhaft waren.
Unkosten verursachen unsere Polizeihunde nicht, denn sie
ernähren sich von Verbrechern.
Oft leidet Paul an Geisteskrankheit. Von Zeit zu Zeit
hängt er sich auf.
Wenn aber längere Zeit niemand kommt, dann schneidet er sich wieder ab.
Von der Baustelle am Steinbruch wurden wieder einige
Absperrlampen gestohlen. Bei der Suche nach den Dieben tappt die Polizei im Dunkeln.
Der Angeklagte Konrad F. unterhielt mit mir bis zum 7.
Monat einen intimen Kontakt und fuhr dann zu einer anderen Arbeitsstelle.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er
unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine
ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwaechters usw.
Bei der Untersuchung am Tatort wurde festgestellt, das der
Taeter aus der einbruchssicheren Kasse eine nicht festzustellende Menge von 2- und 5-Mark
Stuecken entwendete. Gesamtwert 270,-DM.
Nach ambulanter Behandlung konnte der junge Mann seinen
Finger wieder mit nach Hause nehmen.
Wie man hoert, ist die Genannte ausgezogen. Sie war eine
gewisse Zeit in Bad H., wo sie als eine Leiche galt.
In der Nacht vom 24. auf den 25.6.75 entwendete ein
unbekannter Täter von meinem Grundstück zwei Hühner, von denen eins ein Hahn war.
Da packte Otto N. eine 40 cm hohe und 4kg schwere Marmorstatue und schlug auf den
Schlafenden ein, bis er aufwachte.
Nach dem Aufschließen mit dem Dietrich habe ich den
Ladeninhaber deswegen zusammengeschlagen, weil er mich durch ungebührliche Bemerkungen
und Herbeirufen der Polizei bei meiner Arbeit störte.
Bei ihrer Rueckkehr aus der Kantine an ihrer Arbeitsstelle
hat Regina P. zufaellig gefrorenes Wasser angetroffen, auf dem sie ausrutschte und sich am
Knie verletzte.
Die Befragte ist trotz ihrer 88 Jahre sehr rege, wenn sie
gleichzeitig auf dem Balkon sitzen, ein Buch lesen, eine Muetze fuer das Enkelkind
stricken, die Voegel fuettern und ausserdem noch Gespraeche vom Nachbarbalkon verfolgen
kann, wo man sich abfaellig ueber sie aeussert.
Nach Erscheinen des Polizeiwachtmeisters K. wurde Franz B.
von diesem aufgefordert, sein anstoessiges Benehmen zu unterlassen, was er mit den Worten
ablehnte, er solle ihn am Arsch lecken. Als das dann passierte, wurde Franz B.
festgenommen. Zeugen liegen bei.
Wenn Marius P. morgens betrunken nach Hause kommt, so zieht er sich im Treppenhaus aus und
gibt aehnliche Laute wie eine Kuckucksuhr von sich. Damit stoert er die Ruhe und die
richtige Uhrzeit im Haus.
Der Hund des Beschuldigten zerriß unwiderruflich das
Entlein. Sofortige Wiederbelebungsversuche mit Hilfe von Nesseln, Wasser, Schrot, Flügel-
und Kopfmassage blieben erfolglos.
Ullrich H. stoerte den Verkehr dadurch, daß er auf den
Knien vom Park auf die Fahrbahn kroch, wo er nach dem Regen die verirrten Regenwuermer
einsammelte.
Wie zu Protokoll gegeben, wurden die vier Jugendlichen in
einem unbeleuchteten Gaesschen von einer unbekannten aelteren Frau angehalten, die ueber
ihre kleine Rente jammerte und um einen Betrag für alkoholische Getraenke bat. Da die
vier Jugendlichen den Betrag nicht aufbringen konnten, wurden sie von der Unbekannten
angegriffen und brutal zusammengeschlagen. Nach der Frau wird gefahndet.
Der Angeklagte hat dem Klaeger im Restaurant "Zur Jungfrau" mit der Faust so ins
Gesicht geschlagen, dass dieser eine Quetschung der Lenden erlitt.
Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister
mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar
nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert
war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Daemmerung aus einer
Entfernung von ca. 60 cm sehen. Natuerlich musste der Lesende aufpassen, daß er nicht
hinfiel.
Dem Fahrer Willi G. wurde eine Blutprobe abgenommen sowie
die Verstaendigung der Hinterbliebenen.
Polizeiwachtmeister Robert K. gibt zu Protokoll:
Bei meinem naechtlichen Rundgang durch die Parkanlagen hörte ich verdaechtige, mir
bekannte Geraeusche. Auf meine manierliche Frage "Bumst hier einer?" erscholl
die ungebuehrliche Antwort: "Nein, du Dusel, zwei", worauf ich zur Verhaftung
schritt."
Konrad F. wohnt nicht bei seiner Frau. Es gibt daher keine
Anhaltspunkte dafür, dass er geisteskrank ist.
Infolge der Handlung des Täters fiel Rita Z. in Ohnmacht
und rief einige Male um Hilfe.
Durch einen Lichtstrahl drangen in der Nacht zum Freitag
unbekannte Täter in den Supermarkt ein.
Egon T. gab sich als Dipl. Ing. aus. Aber dieses
anrüchige Gewerbe wurde durch seine groben Rechtschreibefehler widerlegt.
Bei den Befragungen vor dem Untersuchungsrichter wurden
die Genitalbereiche nur ganz kurz berührt.
Mein Mann ist sehr heimtückisch! Hohes Gericht, das
können mehrere Zeugen beschwören, weil er immer dann die Zunge herausstreckt, wenn ich
meine Brille putze.
Der Postbeamte T. zwang mich zu der Anzeige wegen
Tierquälerei, da er über eine Stunde auf unserem Apfelbaum saß und dadurch unsere Dogge
aufs Äußerste erregte. Zum Schluss stieß er auch noch gegen meine Person wüste
Beschimpfungen aus.
Die Mordkommission schließt nicht aus, dass die bei
Hannover gefundenen Teile eines menschlichen Körpers zu einer Leiche gehören.
Ulrich H. störte den Verkehr dadurch, das er auf Knien
vom Park auf die Fahrbahn kroch, wo er nach dem Regen die verirrten Regenwürmer
einsammelte.
Zum Tathergang: Nach längerer Verfolgung sprang L. von
der Brücke ins Wasser, obwohl das Baden dort verboten ist, und tauchte trotz mehrmaliger
Aufforderung nicht auf.
Der Beschuldigte gibt zu, dass er die Frau würgte, jedoch
nicht am Hals, sondern am Morgenrock.
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